Impressum
Allgemeine Geschäftsbedienung
Geltungsbereich:
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen
Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten.
Anwendbares Recht:
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Beauftragung eines weiteren Frachtführers:
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
Zusatzleistungen:
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit
der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten
Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare
Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluss erweitert wird.
Trinkgelder:
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Transportsicherungen:
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten
wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen
fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten
Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts:
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei
Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger
Zahlungsmittel zu bezahlen am Umzugstag.
Erstattung der Umzugskosten:
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf
Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende
Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Abtretung:
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm
abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Missverständnisse:
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und
Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute
des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag:
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne
wichtigen Grund wird eine Rücktrittzahlung von 50% des veranschlagten Entgelts erhoben.
Innerhalb 72 Stunden ist eine Kündigung nicht mehr möglich und wird zu 75% des veranschlagten
Entgelts erhoben. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf
Stundenbasis werden in diesen Fällen 4 Stunden berechnet.
Lagervertrag:
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports
(ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
Übergabe des Gutes:
Das Transportgut wird der Firma A.D. Umzüge unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten
Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist,
und dies noch vor dem Entpacken der Firma A.D. Umzüge angezeigt wird.
Verzug, Aufrechnung:
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf,
spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher
eingetreten ist. A.D. Umzüge darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über
dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser
Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende
Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden
Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit
fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufgerechnet werden.
Versicherung:
Die Versicherung (Haftpflicht) ist dann gültig, wenn der Kunde dies wünscht und akzeptiert. Die
gewünschte Versicherung wird im Vertrag vermerkt. Jedoch kostet die gewünschte Versicherung
zusätzlich.
Schadensanzeige:
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
– wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag
nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;
– wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von
14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.
Pfandrecht:
A.D. Umzüge hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht
am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht
geleistet wurde.
Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus
anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen
Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet,
ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder
persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.