A-D Umzüge

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen A.D. Umzüge & Entrümpelungen und ihren Auftraggebern über folgende Dienstleistungen:

* Umzüge (privat und gewerblich)
* Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
* Reinigungsarbeiten (z. B. Grund-, Unterhalts-, Bauend-, Büro-, Praxis-, Treppenhaus- und Glasreinigung)
* Verpackungs- und Montagearbeiten
* Transportleistungen
* Lagerung
* sonstige vereinbarte Dienstleistungen

Anwendbares Recht:
Für alle Dienstleistungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.

Zusatzleistungen:
A.D Umzüge & Entrümpelungen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit
der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters gegen Zahlung des vereinbarten
Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare
Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluss erweitert wird.

Trinkgelder:
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Dienstleisters nicht verrechenbar.

Abtretung:
A.D. Umzüge & Entrümpelungen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm
abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse:
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und
Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute
des Dienstleisters hat der letztere nicht zu verantworten.

Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag:
Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne
wichtigen Grund wird eine Rücktrittzahlung von 50% des veranschlagten Entgelts erhoben.
Innerhalb 72 Stunden ist eine Kündigung nicht mehr möglich und wird zu 75% des veranschlagten
Entgelts erhoben. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf
Stundenbasis werden in diesen Fällen 4 Stunden berechnet.

Verzug, Aufrechnung:
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf,
spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher
eingetreten ist. A.D. Umzüge & Entrümpelungen darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über
dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser
Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende
Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Dienstleistungsvertrag, und damit zusammenhängenden
Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit
fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufgerechnet werden.

Versicherung:
Die Zusatzversicherung (Transportschäden) ist dann gültig, wenn der Kunde dies wünscht und akzeptiert. Die
gewünschte Versicherung wird im Vertrag vermerkt. Jedoch kostet die gewünschte Versicherung
zusätzlich. Hiervon unberührt ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. 

Zusatzklauseln Umzugsdienstleistungen

Schadensanzeige:

A.D. Umzüge & Entrümpelungen verpackt und transportiert die angemeldeten Möbel nach bestem Wissen und
Gewissen. Schäden an persönlichen Gegenständen vom Kunden werden bei unsachgemäßer
Verpackung durch den Kunden nicht übernommen. Der Dienstleister trägt hier nur bei Buchung
des Einpackservice das vertraglich festgelegte Risiko. Sollte der Kunde seine persönlichen
Gegenstände nicht sachgemäß verpackt und entsprechend gekennzeichnet haben, kann der Dienstleister den Transport verweigern. Eine nachträgliche Gegenrechnung erfolgt in diesem Fall nicht.

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
– wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag
nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;
– wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von
14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.

Beauftragung eines weiteren Frachtführers:
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

Montageservice:

Wurde ein Montageservice gebucht, so erlöscht jeglicher Versicherungsanspruch, sollte der Kunde
darauf bestehen bei den Arbeiten behilflich zu sein. Die Firma führt lediglich Aufträge mit Montageservice durch, bei denen die Möbel demontiert und wieder montiert werden. Nimmt der Kunde eigenständig im Vorfeld Montagearbeiten vor, so kann das Unternehmen den gebuchten Montageservice verweigern. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht. 

Transportsicherungen:
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten
wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen
fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten
Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts:
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten spätestens vor Beendigung der Entladung, bei
Auslandstransporten spätestens vor Beginn der Verladung fällig und im Vorfeld per Überweisung oder am Umzugstag in bar zu bezahlen.

Erstattung der Umzugskosten:
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf
Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende
Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

Lagervertrag:
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports
(ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

Übergabe des Gutes:
Das Transportgut wird der Firma A.D. Umzüge & Entrümpelungen unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten
Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist,
und dies noch vor dem Entpacken der Firma A.D. Umzüge & Entrümpelungen angezeigt wird.

Pfandrecht:
A.D. Umzüge & Entrümpelungen hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht
am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht
geleistet wurde.

Zusatzklauseln Reinigungsdienstleistungen

Zugang zu den Räumlichkeiten:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räume zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sind sowie Wasser und Strom zur Verfügung stehen. Entstehen Wartezeiten oder Mehraufwand durch fehlenden Zugang, werden diese nach Aufwand berechnet.

Abnahme:
Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten erfolgt auf Wunsch eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb von 24 Stunden, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit gesetzlich zulässig.

Nachbesserung:
Berechtigte Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos nachgebessert. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Haftung bei Reinigungsarbeiten:
A.D. Umzüge & Entrümpelungen haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften. Für bereits vorhandene Schäden, Abnutzung, Verschleiß oder materialbedingte Veränderungen wird keine Haftung übernommen.

Empfindliche Materialien:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf empfindliche Oberflächen, Natursteine, hochwertige Möbel, Spezialbeschichtungen oder sonstige besonders behandlungsbedürftige Materialien vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich hinzuweisen.

Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus
anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen
Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Dienstleisters befindet,
ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder
persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.